Grundsätzlich lassen sich die meisten Vorzüge der Mediation fünf übergeordneten Nutzenkategorien zuordnen:
Dagegen sind Gerichtsverfahren meist mit hohen Kosten, Ungewissheit, erheblichen Wartezeiten und Belastungen verbunden. Die Mediation ist im allgemeinen schneller, billiger, effizienter, konstruktiver, flexibler und integrativer. Da Mediation ihren Fokus nicht auf Schuld, Normen und Paragraphen legt, sondern auf die Interessen der Streitparteien, vergrößert sie den Handlungsspielraum.
Beide Instrumente haben bei der Konfliktbewältigung ihre Berechtigung und ihren Sinn. Sie unterscheiden sich jedoch in vielerlei Hinsicht, unter anderem in der Herangehensweise:
Mediation | Gericht | |
Interessenaustausch | statt | Definition von Rechten und Pflichten |
Konflikterhellung | statt | Sachverhaltsaufklärung |
Perspektivenübernahme | statt | Klärung von Schuld |
Selbstregulierung | statt | Fremdbestimmtheit |
Freiwilligkeit | statt | "Unfreiwilligkeit" |
Sachorientierung | statt | Normorientierung |
Einverständliche Lösung | statt | Entscheidung = Lösung |